Geht es um das Grillen im Garten oder auf dem Balkon, kommen viele unterschiedliche Fragen auf. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist: Ist es erlaubt oder verboten auf dem Balkon zu grillen?
Smoker im Garten
Die Tage werden länger und es wird immer wärmer. Eine sehr beliebte Freizeitbeschäftigung der Deutschen ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon. Jedoch ist das Grillen ein sehr häufiger Grund, sich mit den Nachbarn zu streiten.
In vielen Fällen ist der Qualm des Smokers viel zu stark oder es ist einfach zu laut. Bevor man sich einen Smoker auf dem Balkon stellt, ist es wichtig zu wissen, was gesetzlich erlaubt und verboten ist. Das oberste Prinzip dabei ist generell das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass man vor allem die Bedürfnisse des Nachbarn berücksichtigen sollte. Es schadet auf keinen Fall, wenn Sie den Nachbarn über Ihren Grillabend informieren. Jedoch ist es vom Bundesland zu Bundesland verschieden, welche rechtlichen Dinge bei einem Smoker gelten.
Wie sozial Smoker nutzen, mit Nachbarn absprechen etc.
Wie und ob Sie Rechtlich einen Smoker anwenden, hängt ganz von Ihrem Mietvertrag ab. Auf Terrassen und an Balkonen ist das Grillen grundsätzlich erlaubt. Ganz egal, ob Sie eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung haben, die Ortsüblichkeit als auch die Zumutbarkeit sollte immer beachtet werden.
Der Mieter kann sich bei Beeinträchtigungen immer an den Vermieter wenden. Kann der Vermieter den Mieter jedoch vor der Beeinträchtigung nicht schützen, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietzinsminderung. Zudem sollten Sie wissen, dass auch das Stockwerk, in welchen gegrillt werden sollte, einen großen Unterschied macht. In den meisten Fällen ist das Grillen am Balkon im oberen Dachgeschoss absolut kein Problem.
Mieter in den unteren Stockwerken ist es jedoch geraten, dass sie auf ihre Mitbewohner Rücksicht nehmen. Der Rauch des Smokers zieht nämlich die anderen Stockwerke hinauf. Es gibt viele Nachbarn, die diesen Geruch als äußerst störend empfinden. Aus diesem Grund ist eine Absprache mit der Hausverwaltung als auch mit den Nachbarn vorab sehr empfehlenswert. So können am besten anschließende Konflikte gemieden werden.
Anders sieht es jedoch bei der Verwendung eines Lavasteingrill aus, denn bei diesen ist die Rauchentwicklung sehr gering. Den Nachbarn wird es freuen.
Smoker im Garten Rechtliches & Gesetze
Es ist erlaubt, im eigenen Garten zu grillen! Jedoch sind hier nur Gas und Kohle als Brennmaterialien erlaubt. Laut Landesgesetzes ist das Verbrennen von Einrichtungen oder Küchenabfällen verboten. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Nachbarn nicht von zu lauter Musik oder anderen Lärm gestört werden. In den meisten Bundesländern gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Jedoch dürfen auch Hausordnungen je nach Wunsch zusätzliche Ruhezeiten festlegen. Hausordnungen schreiben in der Regel vor, ob im Garten das Grillen erlaubt ist und welcher Grill dazu verwendet werden sollte.
Smoker auf dem Balkon Rechtliches & Gesetze
Grundsätzlich ist auch das Grillen auf dem Balkon erlaubt. Hier gelten die gleichen Rechte wie im Garten. Jedoch sollten Sie wissen, dass dies kein Freifahrtschein für laute Musik und rücksichtsloser Rauch ist. Das Grillen auf dem eigenen Balkon ist sozusagen Vermietersache. Selbstverständlich ist es nicht erlaubt am Balkon zu grillen, wenn man vorab einen Mietvertrag unterschrieben hat, in welchen angegeben ist, dass das Grillen am Balkon ausdrücklich verboten ist.
Smoker – Tipps zur Nutzung
Generell unterscheiden sich Smoker in ihrer Bauart. Deshalb gibt es auch bei der Nutzung einige Unterschiede, die man beachten sollte. Nur wer diese berücksichtigt, wird auch lange Freude mit dem Smoker haben und hervorragende Ergebnisse erzielen können. Sehr wichtig ist es zum Beispiel, dass der Smoker nach dem Aufbau bzw. vor der Nutzung eingebrannt wird. Durch das Einbrennen wird eine Schutzschicht erzeugt, welche das Gerät widerstandsfähiger macht.
Eine sehr deutende Rolle bei einem Smoker spielt die Hitze. Diese ist nicht nur für das Garen der Lebensmittel verantwortlich, sondern auch sehr entscheidend für das Ergebnis. Sie können Hitze auf unterschiedliche Arten erreichen. Beim Smoken wird traditionell Kohle oder Holz als Brennstoff verwendet. In der Regel verwendet man zum Entzünden einen Gasbrenner, der zuverlässig und gut funktioniert. Die Kohle wird ganz gleich bei einem herkömmlichen Grill angefeuert. Zum Einsatz sollte hierbei am besten ein Anzündkamin kommen. Innerhalb kürzester Zeit gewährleistet Ihnen diese eine durchgeglühte gleichmäßige Kohle.
Nachdem die Kohle nach ungefähr 15 Minuten glüht, sollte man den kompletten Inhalt des Anzündkamines langsam in die Feuerbox zurückschicken. Es ist ratsam, dass Sie hierbei Handschuhe verwenden, um mögliche Verbrennungen zu vermeiden.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Smoker im Garten gemacht und gab es sogar schon mal Probleme hierbei? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar, wir würden uns freuen.
Ein Gedanke zu “Smoker Grill: Rechtliches im Garten & auf dem Balkon”
Heute auf dem Balkon den Smoker angeworfen und lecker Gemüse und Fleisch zubereitet. Stand gleich eine Dame vor meinem Balkon und ein Mann war wild am telefonieren. „AUS IHRER WOHNUNG QUALMT ES!“ – Falsch- auf meinem Balkon hat es kurzzeitig Rauchentwivklung gegeben.
Ursprüngliche Nahrungszubereitung ist wohl nicht mehr so bekannt und wird als Gefahr empfunden. Geräuchertes gibts schließlich beim Discounter nebenan zu kaufen….ich kommentiere das nicht weiter.